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Richtlinie DVS 2216-6 (12/2013)
Ultraschallfügen von Formteilen und Halbzeugen aus amorphen thermoplastischen Kunststoffen in der Serienfertigung

Themengebiet
Fügen von Kunststoffen
Kurzfassung

Diese Richtlinie gilt für das Ultraschallfügen von Formteilen untereinander wie auch für Kombinationen von Formteilen und Halbzeugen aus amorphen Thermoplasten, Homo- und Copolymeren sowie deren Blends einschließlich verstärkte, gefüllte, elastomermodifizierte, brandgeschützte und Sondereinstellungen aus diesen Kunststoffen. Diese Richtlinie ist im Zusammenhang mit den Richtlinien DVS 2216-1 bis -5 zu sehen, in welchen die allgemeinen Grundlagen für das Ultraschallfügen von Formteilen und Halbzeugen aus thermoplastischen Kunststoffen beschrieben sind.

Verantwortliche Personen

Christoph Heering

Status

Veröffentlicht

Auch auf Englisch verfügbar

Guideline DVS 2216-6 (12/2013)

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