Damit viele Experten ihr Wissen einbringen können, haben Nutzer, die sich für das DVS-Regelwerksportal registriert haben, und DVS-Mitglieder die Möglichkeit, die DVS-Merkblätter und DVS-Richtlinien zu kommentieren – unabhängig davon, ob die Dokumente als Entwurf oder bereits veröffentlicht vorliegen. In welchem Umfang Sie die Kommentarfunktion nutzen können, hängt davon ab, ob Sie als DVS-Mitglied oder als registrierter Nutzer eingeloggt sind.

Alle User, das heißt DVS-Mitglieder und registrierte Nutzer, können die Dokumente im DVS-Regelwerk als Gesamtwerk kommentieren. DVS-Mitglieder haben darüber hinaus die Möglichkeit, Kommentare zu einzelnen Elementen der Dokumente wie Textabschnitte, Bilder, Formeln, Tabellen etc. abzugeben.

In den FAQ erfahren Sie mehr über die Kommentarfunktion
Eine Übersicht über die verschiedenen Berechtigungen finden Sie hier:
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