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DVS-Richtlinie/Merkblatt

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Richtlinie DVS 2203-1 Beiblatt 4 (11/2022)
Prüfen von Schweißverbindungen an Tafeln und Rohren aus thermoplastischen Kunststoffen Anforderungen an Scher- und Schälversuche für dasHeizwendel (HM)- und Heizelementmuffen (HD)-Schweißenan Rohren und Formteilen

Themengebiet: Fügen von Kunststoffen
Kurzfassung

In diesem Beiblatt sind die Anforderungen an die fehlerfreien Anteile der Fügeflächen bei Scher- und Schälversuchen an heizwendel- und heizelementmuffengeschweißten Rohrverbindungen nach Richtlinie DVS 2203-6 festgelegt. Die Anforderungen können in Verbindung mit weiteren Prüfungen als Beurteilungskriterium für die Schweißverbindung herangezogen werden. Die Bewertung von Schweißverbindungen nach dieser Richtlinie darf nur von einem Sachkundigen mit der dafür notwendigen Erfahrung (z. B. Fachmann für Kunststoff schweißen nach Richtlinie DVS 2213) durchgeführt werden. Diese Richtlinie gilt für die Werkstoff e PE 80, PE 100 (inkl. PE 100-RC), PE-Xa, PE-Xc, PP-H, PP-B, PP-R, PA-U 12, PVDF und PB.


Verantwortliche Personen

Christoph Heering


Status

Veröffentlicht


Vorgänger

Richtlinie DVS 2203-1 Beiblatt 4 (11/2008)


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