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Merkblatt DVS 0701 (im Archiv) (08/2016)
Übertragbarkeit von Standardschweißverfahrensprüfungen (WPS)

Themengebiet
Qualitätssicherung beim Schweißen
Kurzfassung

Seit 1. Juli 2014 gilt europaweit die Norm DIN EN 1090 (Teile 1-3). Sie regelt seither die Herstellung von Stahl- und Aluminiumkonstruktionen nach einem einheitlichen europäischen Standard. Auch die Anforderungen an die Herstellerbetriebe solcher Produkte wurden mit der DIN EN 1090ff neu festgelegt. Zielsetzung dabei ist es, eine nachweisbar reproduzierbare Qualität der Produkte gewährleisten zu können. Ein Wesentlicher Bestandteil der DIN EN 1090 ist die Qualifizierung der verwendeten Schweißprozesse, ebenfalls verbunden mit Dokumentations- und Prüfpflichten. Denn Produkte ab Ausführungsklasse EXC 2, das heißt Erzeugnisse, die nicht mehr als untergeordnete Bauteile gelten, dürfen nur noch unter Anwendung qualifizierter Schweißanweisungen – „Welding Procedure Specifications“ (WPS) – hergestellt werden. Seit einiger Zeit werden WPSen angeboten, auf Basis einer „Qualifizierung durch Einsatz eines Standardschweißverfahrens“ (DIN EN ISO 15612). Teils gerätebezogen, teils mit einer universalen Gültigkeit, die auf andere Geräte übertragbar sind. In diesem Sachverhalt sehen der DVS – Deutscher Verband für Schweißen und verwandte Verfahren und der ZVEI-Fachverband Elektro-Schweißgeräte nach wie vor offene Fragen und Interpretationsspielräume. Die Verbände haben daher gemeinsam die folgenden unverbindlichen Eckpunkte formuliert, die als Interpretationshilfe in der Praxis dienen können.

Verantwortliche Personen

Michael Metzger

Status

Im Archiv

Nachfolger

Merkblatt DVS 0701 (08/2023)

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