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Richtlinie DVS 2203-5 (04/2023)
Prüfen von Schweißverbindungen an Tafeln und Rohren aus thermoplastischen Kunststoffen
Technologischer Biegeversuch

Themengebiet
Fügen von Kunststoffen
Kurzfassung

Zur Beurteilung der Schweißausführung kann der technologische Biegeversuch allein oder in Verbindung mit anderen Prüfungen herangezogen werden. Sinngemäß können nach dieser Richtlinie auch Schweißverbindungen an anderen Bauteilen mit vergleichbaren Schweißnahtgeometrien, z. B. an Profilen, geprüft werden. Über die erreichten Biegewinkel bzw. Biegewege wird die Verformbarkeit einer Schweißverbindung aufgezeigt. Zusammen mit der Beurteilung des Bruchbildes gibt sie eine Aussage über die Qualität der Schweißausführung. Die Verformungseigenschaftendes Werkstoffes, das angewandte Schweißverfahren und die Geometrie der Probekörper beeinflussen den erreichbaren Biegewinkel bzw. Biegeweg sowie das Bruchbild und sind bei der Beurteilung der Nahtqualität zu berücksichtigen. Die im Biegeversuch gewonnenen Ergebnisse sind nicht auf das Zeitstandverhalten einer Schweißkonstruktion übertragbar. Der Biegeversuch kann auch z. B. zur Optimierung der Schweißparameter angewandt werden. Dabei können zur besseren Differenzierung ggf. die Prüfbedingungen geändert werden, zum Beispiel die Prüftemperatur oder -geschwindigkeit.

Verantwortliche Personen

Christoph Heering

Status

Veröffentlicht

Vorgänger

Richtlinie DVS 2203-5 (im Archiv) (08/1999)

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