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Richtlinie DVS 2204-3 (im Archiv) (03/2016)
Kleben von Rohren und Rohrleitungsteilen aus thermoplastischen Kunststoffen - Acrylnitril-Butadien-Styrol (ABS)

Themengebiet
Fügen von Kunststoffen
Kurzfassung

Diese Richtlinie gilt für das Kleben von Rohren und Rohrleitungsteilen aus Acrylnitril-Butadien-Styrol (ABS) gemäß den Normen DIN EN 1455-1 "Kunststoff-Rohrleitungssysteme zum Ableiten von Abwasser (niedriger und hoher Temperatur) innerhalb der Gebäudestruktur- Acrylnitril-Butadien-Styrol (ABS)" und DIN EN ISO 15493 "Kunststoff-Rohrleitungssysteme für industrielle Anwendungen - Acrylnitril-Butadien-Styrol (ABS), weichmacherfreies Polyvinylchlorid (PVC-U) und chloriertes Polyvinylchlorid (PVC-C) - Anforderungen an Rohrleitungsteile und das Rohrleitungssystem". Werkstoff ist Acrylnitril-Butadien-Styrol (Copolymerisat). Der Werkstoff kommt als Halbzeug in Form von Rohren, Formstücken, Armaturen, Tafeln und Profilen zum Einsatz. Acrylnitril-Butadien-Styrol wird auf Grund der guten Anlösbarkeit des Werkstoffes in der Regel mit Lösemittelklebstoffen geklebt. Die Lösemittel diffundieren in die Fügeflächen ein, lösen Molekularbewegungen aus und führen nach ihrem Entweichen zu festen und dauerhaften Verbindungen zwischen den Fügeteilen. Obwohl die Anwendung anderer Klebsysteme möglich ist, z. B. reaktive Klebstoffe, bezieht sich diese Richtlinie auf die Anwendung lösemittelhaltiger Klebstoffe auf Basis von stark lösenden Lösemitteln.

Verantwortliche Personen

Christoph Heering

Status

Im Archiv

Nachfolger

Entwurf Richtlinie DVS 2204-3 (11/2023)

Auch auf Englisch verfügbar

Guideline DVS 2204-3 (12/2016)

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